Kleinkram macht auch ordentlich Bild

Was man selbst in den Jahren zulegt, das nimmt das Equipment ab. Die Bilder werden hochauflösender, die Chips grösser, aber die umbauende Hardware immer schlanker.
Man hat das Gefühl, dass Stecker und Akkus noch am ehesten die Baugröße bestimmen.

Bei der Alpha 6500 wandern die “riesigen” XLR Buchsen in externe, aufsteckbare Hardware. Ansonsten nehmen der Chip und der Akku den meisten Platz im Gehäuse weg. Kleiner geht kaum. Dennoch zeichnet die 6500er in 4K auf SD Card auf und kann dank E-Mount mit unterschiedlichsten Optiken bestückt werden.
Manchmal wird über den Stromverbrauch geheult – Patona oder Ansmann Ersatzakkus kosten wirklich nicht viel. Ich habe sieben Stück und hatte noch nie Not am Mann.

Auch klein und fein – der DJI OSMO.

Die kleine Gimbal 4k-Cam von DJI fällt kaum auf und ermöglicht ungewöhnliche Perspektiven.
Der Akku hält ausreichend lange – zum Problem wird eher, das als Steuerung genutzte iPhone SE.
Denn der iPhone Akku knickt eher ein.
Zumal beim OSMO ein Wechselakku nicht die Welt kostet. Mit drei Akkus kommt man locker über den Tag.

Mit beiden Kameras kann man Bilder machen, wenn eine grosse PDW oder URSA einfach zu sehr auffallen würden.
Natürlich kommt ein OSMO von der Bildqualität an eine URSA mini auf Ronin nicht heran, aber bei Sonnenschein klappt es ganz gut und alles ist besser als kein Bild zu bekommen.

Nachdem bei der 6500er auch zwei Firmware Updates nachgereicht wurden, hat sich die Bildstabilität bei der 4K Aufnahme ohne Stativ deutlich verbessert.
Die unschönen Verfranzungen (sieht man bei der Libellenskulptur im Film) kommen fast nicht mehr vor – man muss natürlich auch ein Gefühl für die Cam entwickeln.

Ich habe einen YouTube Clip online gestellt, mit Aufnahmen der 6500er und des OSMOs. Die 6500er noch mit der Firmware 1.02, aktuell ist die 1.04 und auch unbedingt für 4K zu empfehlen. An dem Material ist nicht verändert – right out of the cameras.

Patona V-Mount – Fazit

Wie bereits geschrieben haben wir vier Patona V-Mount Akkus eingekauft.
Wegen des geringen Gewichts, wegen den 95 W Leistung und damit einhergehend der allgemeinen Flugtauglichkeit.
Mit den Akkus wird eine URSA mini 4.6 zum Leben erweckt und insgesamt haben die LiIonen Zellen jetzt bereits fünf Flugstrecken hinter sich gebracht, darunter nach Singapore, Nairobi und Sao Paulo.

Das Fazit bisher – alles gut gelaufen. Die Akkus tun ihren Dienst.
An der URSA und an den F&V Flächenleuchten.
Ein Sturz wurde auch bisher klaglos überstanden.

Auch das D-Tap Ladegerät von Patona funktioniert einwandfrei.
Im Bild sehen wir eine typische Ladesituation im Hotel, das kennt wohl jeder.

So gesehen scheint mit Patona eine weitere V Mount Alternative auf dem Markt zu sein.

Bei den Handgepäckkontrollen wurden die Akkus nie beanstandet, weder von KLM, Qatar, Singapore Airlines noch nicht einmal von der Lufthansa.
Die weigerte sich allerdings die LiIonen Akkus im aufgegebenen Gepäck zu transportieren, nur im Handgepäck.

Einziger Wermutstropfen, einer der Akkus passt nicht 100% auf den V-Mount Adapter der URSA mini.
Ist er eingerastet und wackelt man stark am Akku, dann ist der Strom weg.
An der PDW700 passiert das nicht – das liegt hier also an einer unglücklichen Kombination Adapterplatte URSA zu Patona Anschluss.
Beim Drehen vom Stativ ist man save – es passiert nur, wenn man gegen den Akku stößt.

Wenn einer eine Reise tut…

… und dabei professionelles Equipment benötigt, dann wartet da mancherorts ordentlich Papierkram auf ihn.

Wo ist das Problem?

Wenn ich mit teurem Equipment in ein anderes Land einreise, dann besteht immer die Möglichkeit, dass ich die Ausrüstung dort verkaufen und Geld machen will. Das denkt zumindest das betroffene Land. Es will daher seinen Anteil am Kuchen.
Umgekehrt kann der bundesdeutsche Zoll bei uns bei der Einreise davon ausgehen, dass man die Kamera o.ä. günstig im Ausland erworben hat und nun ohne Zollgebühren und Mehrwertsteuer einführen möchte. In beiden Fällen kann das teuer werden.

Wie löse ich das Problem?

Bewegt man sich innerhalb Europas (ausser Schweiz), dann ist alles entspannt. Keine Papiere, keine Anmeldungen, kein Zoll.
Im Rest der Welt brauche ich handfeste Beweise, dass ich die Ausrüstung ein- und wieder ausführen werde.
Dafür gibt es unter anderem drei Möglichkeiten um dies zu bewerkstelligen.
Die Originalrechnung mit meiner Adresse und der Seriennummer, eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll oder das Carnet.

Das CARNET A.T.A.

Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission) ist wohl der sicherste Weg um mit professioneller Ausrüstung ein- und wieder auszureisen.
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpapier, das der Vereinfachung der Zollförmlichkeiten bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren im Ausland dient.
Problem ist nur, nicht jedes Land der Welt ist im Carnet-Verbund.
Eine aktuelle Carnet Länderübersicht der IHK Stuttgart findet ihr hier.

Wie funktioniert das jetzt mit dem Carnet?
Eigentlich relativ einfach. Die Formblätter gibt es bei der lokalen IHK für wenig Euro. Das Ausfüllen ist relativ selbsterklärend. Wichtig ist, dass bei den Preisen der Zeitwert des Equipments anzugeben ist, denn am Ende entscheidet der Gesamtwert des zu exportierenden Equipments über die Carnet Gebühr und ob eine Bürgschaft nötig wird oder nicht. Liegt der aktuelle Gesamtwert unter 10.000 € benötigt man keine Bürgschaft. (Stand IHK Schwaben)
Im Carnet wird jetzt alles mitzunehmende Equipment in mehreren Listen aufgeführt.
Anzugeben sind Zielland, Art mit Seriennummer, Gewicht, Stück, Herstellungsland und der Wert in € zum Zeitpunkt der Ausstellung. Jeder Artikel ist eine eigene Position.

Carnet

Wie tief man sein Equipment aufsplittert, das muss man selbst entscheiden.
Ich mache das immer etwas vom Wert und der Einzelverkaufbarkeit abhängig. So ist zum Beispiel der Body der URSA mini eine Position, ebenso der Viewfinder und auch die Optik. Denn jedes dieser Teile könnte auch einzeln verwendet/veräussert werden.
Akkus nehme ich zum Beispiel nicht im Carnet mit auf.
Die Anzahl der benötigten Einlageblätter richtet sich nach der Zahl der zu durchreisenden Länder mit Carnet Akzeptanz.
Minimal sind es 4 – Ausreise Deutschland (EU), Einreise Carnet Land, Ausreise Carnet Land, Einreise Deutschland (EU).
Ist das Carnet fertig ausgefüllt, dann gibt man es bei der lokalen IHK ab. Dort wird es geprüft und abgestempelt – Stempel sind sehr wichtig. Von jetzt an ist das Carnet 1 Jahr gültig.

Mit dem abgestempelten Carnet und allen darin aufgeführten Gerätschaften geht es dann zum Zoll.
Der prüft, ob die Dinge wirklich existieren, die man in die Liste geschrieben hat, checkt die Seriennummern. Wie genau, das hängt von der Tagesform der Zollbeamten ab.
Ich hatte schon Fälle, da wurde alles genau überprüft, aber auch, dass es so ablief:
Zoll: “Passt das alles?”
Ich: “Ja”
Zoll: “Dann ist gut”
Und wenn es gut ist, dann gibt es wieder Stempel. Jetzt ist das Carnet ausreisebereit.

Es geht los – das Carnet will gestempelt werden.
Dabei müssen wir nicht fliegen, es reicht ein Trip in die Schweiz. Die Schweiz verlangt für die Einfuhr von professionellem Equipment ein Carnet. Tut man das nicht und wird erwischt, dann gibt es einen energischen Vortrag von dem man nur die Hälfte zu verstehen glaubt und man muss zahlen.
Als Deutscher kann man über die EU Mitgliedsstaaten Italien, Frankreich oder Österreich in die Schweiz einreisen. Kommt man zum Beispiel über Österreich, dann muss das Carnet erstmalig an der Österreichisch-schweizerischen Grenze vom österreichischen Zoll abgestempelt werden. Das geht allawei sehr einfach, die Österreicher sind da entspannt. Stempel drauf, Ausfuhrblatt rausreissen und weiter geht es ein paar Meter zum Schweizer.
Wenn der ganz gut aufgelegt ist, dann stempelt er, reisst sein Einfuhrblatt raus und man ist drin.
Leider sind die Schwizer selten gut aufgelegt. Aber das ist eine andere Geschichte.

Verlässt man die Schweiz jetzt Richtung Italien, dann gilt, erster Stopp beim Eidgenossen am Grenzübergang. Der checkt Carnet mit dem Equipment gegen, stempelt und reisst sein Wiederausfuhrblatt raus. Dann zum italienischen Kollegen und der krallt sich das Wiedereinfuhrblatt und – richtig – stempelt.
Fertig. Das Equipment ist wieder im EU Raum und alles passt.

Nutzt man den Flieger, dann geht es am Abflughafen direkt zum Zoll – VOR der Gepäckaufgabe – und lässt sich sein Carnet abstempeln. Am Zielflughafen geht es nach dem Gepäckband zum dortigen Zoll und man legt sein Carnet vor. Zurück geht es entsprechend.

Der Vorteil des Carnets, es ist offiziell und es funktioniert. Nachteil, nicht wenige Zöllner sind manchmal damit überfordert. Es dauert dann, bis einer kommt, der Ahnung hat und alles wegstempelt.
Eine einfache Alternative ist die Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll.

Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr

Die sagt soviel wie “Das ist nämlich mein Equipment” und ist kostenlos.
Die Nämlichkeitsbescheinigung besteht aus 2 Seiten die einander sehr ähnlich sind. Mehr Infos gibt es beim Zoll.
Hier könnt ihr die Nämlichkeitsbescheinigung herunterladen.
Das Ausfüllen ist auch hier wieder selbsterklärend.

Wichtig! Beim Equipment bitte NICHT den Wert(*) eintragen. Beschreibung, Anzahl und Seriennummern reichen.
Hat man das getan, dann packt man die beiden Zettel zum Equipment.
Beim Ausreisen geht es dann erstmal zum Zoll, zum Beispiel am Flughafen. Dort legt man die Blätter vor und, falls gewünscht auch das Equipment, (also nicht vorher einchecken).
Der Zoll stempelt dann darauf herum, signiert und behält die erste Seite für sich.
Die zweite Seite ist jetzt bei Bedarf am ausländischen Zoll vorzulegen. Sagt der Zöllner nichts, dann einfach weitergehen.
Diese Seite ist einfach der offizielle Nachweis, dass das Equipment einem gehört und in Deutschland bei Zoll registriert ist.

Kehrt man in die Heimat zurück, dann gibt man diese 2te Seite beim Zoll ab, damit ist die Aus- und Wiedereinfuhr dokumentiert und der Kreis schliesst sich.

Klingt sehr einfach, ist es auch und für kleines Equipment zu empfehlen. Ich weiss allerdings nicht ob der Carnet Fetischist Schweiz das akzeptiert.

(*) mit dem Wert ist das so eine Sache. In Kenia zum Beispiel erkannte der Zoll natürlich auf Grund der Peli-Cases, dass hier keine Normaltouristen einreisen.
Nun beeindruckte ihn zwar unser “Letter of welcome” unseres Auftraggebers und der verstempelte Nämlichkeitsnachweis, aber andere Länder andere Sitten.
Führt man Filmequipment nach Kenia ein, dann wird 1% des Equipmentwertes oder max. 300 $ an nicht zu wiedererstattender Zollgebühr fällig.
Die Beamte fragt einfach “How much is this?” und dann sollte man gut überlegen was man sagt.
Stehen Summen auf der Nämlichkeitsbescheinigung, dann ist man festgelegt.
Noch ein Hinweis – Kenia verlangt eine einmalige Drehgebühr von 5000 Kenia Shilling, also 50$, auch dazu gibt es ein Formblatt.

Die eigene Originalrechnung zum Equipment

Originalrechnungen passend zum mitgenommenen Equipment sollen bei Problemen bei Ein- und/oder Ausfuhr auch helfen.
Problem – auf Originalrechnungen steht der Neupreis, das führt in Fällen wie Kenia zu höheren Gebühren.
Zudem ist eine Rechnung einfach kein offizielles Dokument – weil halt keine Stempel darauf sind, und Stempel liebt der Zollabfertiger.
Ich habe es noch nie mit Originalrechnungen probiert. Entweder Carnet, Nämlichkeitsnachweis oder Augen zu und durch.

Das Carnet ist sicher die aufwändigste, aber auch die anerkannteste Lösung um ohne böse Überraschung rein und wieder raus zu kommen aus einem fremden Land, sofern dieses Carnets akzeptiert.

Zöllner sind auch nur Menschen und daher erlebt man immer wieder Überraschungen. Das Geschriebene dient als Hilfe, ist aber nicht als 100%ig sicherer Tip zu verstehen. Ich hatte auch schon den Fall, wo es nur Dank kleiner, schnell verschwindender Scheine weiterging, trotz Carnet.
Dollarnoten sollte man daher immer zur Hand haben.